Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

Die Unterbringung erfolgt ausschließlich nach § 35 a und § 41 SGB VIII.

Aufgenommen werden Kinder/Jugendliche jederlei Geschlechts im Alter zwischen 9 und 18 Jahren mit folgenden behandlungs- bedürftigen Auffälligkeiten: Störungen des Sozialverhaltens, Panikstörungen, Angsterkrankungen und Phobien, AD(H)S, Essstörungen wie Anorexie und Bulimie, Depressionen, beginnende Persönlichkeitsstörungen, dissoziative Störungen und Psychosomatosen, Autismus Spektrum Störungen, PTBS, sexueller und Gewaltmissbrauch. Von der Intelligenz her sollten die Kinder/Jugendlichen in der Lage sein, den Hauptschulabschluss zu bewältigen sowie eine tiefenpsychologisch-systemische Therapie anzunehmen.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass wir große Erfahrungen bei der Weiterbetreuung von Kindern und Jugendlichen gesammelt haben, welche aus jugendpsychiatrischen Einrichtungen zu uns verlegt worden sind. Darüber hinaus nehmen wir Kinder/Jugendliche auf, die sich einer pädagogischen Beeinflussung durch Elternhaus und oder Schule entzogen haben, sogenannte Schul-und Leistungsverweigerer.

Ausschlusskriterien sind geistige Behinderungen sowie schwerwiegende körperliche Einschränkungen, Drogenabhängigkeit und manifeste psychiatrische Erkrankungen.